Mängel / Lösungsvorschläge

Mängel im Treppenraum
Gesetzliche Grundlage
Mängelbeseitigung
Treppenräume zu eng für die zu erwartenden Personen
§ 33 (2); ASR 2.3
mindestens eine neue bauliche Treppe
nicht durchgehende notwendige Treppenräume
§33 (3)
Glaswand ist zu entfernen
leichte Trockenbauwand im EG keine Klassifizierung
§ 34 (6)
leichte Trockenbau Wand im EG entfernen
Preußische Kappendecke F0
§33 (4)
durch Sachverständigen prüfen lassen und wenn notwendig baulich die Qualität aufwerten
Fenster Absturtzsicherung nicht vorhanden
§33 (8)
Absturtzsicherung anbringen
Müll im Treppenhaus
§ 34 (7)
Müll entfernen
Holzverkleidung im OG
§ 34 (7)
Holzverkleidung entfernen
Kabel- Rohrleitungen die nicht zum Betreiben des Treppenraums benötig werden
§ 34 (7)
Kabel- und Rohrleitungen entfernen oder mit klassifizierte Brandschutzkanälen einhausen
Wanddurchdringungen der Kabel- und Rohrleitungen sind nicht abgeschottet
§ 40 (8)
Wanddurchdringungen der Kabel- und Rohrleitungen sind abzuschotten
Kabelkanäle aus Kunststoff
§ 34 (7)
Kabelkanäle aus Kunststoff entfernen oder durch klassifiziert Brandschutzkanäle ersetzen
alle Türen ensprechen nicht der LBauO RP
§34 (9)
alle Türen sind auszutauschen oder instand zu setzen
Gasthermen im notwendigen Flur
§ 39 (5)
Gasthermen müssen aus dem notwendigen Flur verlegt oder qualifiziert eingehaust werden mit direkter Belüftung ins Freie